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Rettungsgasse ab 01.01.2012 Pflicht

Ab 1. Jänner 2012 wird auf den österreichischen Autobahnen und Schnellstraßen die Rettungsgasse verpflichtend eingeführt. Alle Verkehrsteilnehmer wie Pkws, Motorräder, Lkws oder Busse müssen diese somit vorausschauend bei Staubildung oder stockendem Verkehr bilden. Damit geht eine von der ASFINAG unterstützte langjährige Forderung der Einsatz- und Rettungsorganisationen in Erfüllung.

Wie funktioniert die Rettungsgasse?
Alle Verkehrsteilnehmer auf der linken Spur müssen sich möglichst weit links zur Fahrbahn einordnen. Verkehrsteilnehmer auf der rechten Spur müssen so weit nach rechts wie notwendig. Dabei soll der Pannenstreifen befahren werden. Bei mehrspurigen Fahrbahnen gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur nach links, alle anderen nach rechts.

Welche Vorteile bringt die Rettungsgasse?
Polizei, Feuerwehr, Rettung sowie Straßen- und Pannendienst dürfen die Rettungsgasse benützen. Sie sind damit um bis zu vier Minuten schneller und sicherer am Unfallort als bisher über den Pannenstreifen. Das erhöht die Überlebenschance der Unfallopfer um bis zu 40 Prozent.

Quelle und nähere Informationen: www.rettungsgasse.com

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