Notruf 122 Kontakt Spende Mitglied werden
Immer wieder wird die Feuerwehr ersucht, Bäume umzuschneiden oder teilweise zurückzuschneiden. Dabei gibt es aber zwei Szenarien, welche zu beachten sind:
Szenario 1:
Aufgrund von Unwetter oder starken Winden bzw. eines Sturms droht ein Baum umzustürzen. Gerade in diesen Situationen ist es meist unmöglich einen Ast/Baum zu schneiden, da es verantwortungslos wäre, jemanden bei hohen Windgeschwindigkeiten auf eine Leiter zu schicken, um in großer Höhe einen Ast abzuschneiden.
Auch das Umschneiden des ganzen Baumes ist in solchen Situationen meist mit einem großen Risiko verbunden. Daher bleibt uns in solchen Fällen als einzige Maßnahme oft nur das Absperren des gefährdeten Bereichs.
Szenario 2:
Es geht kein Wind und uns erreicht das Ersuchen, den Baum bzw. Ast abzuschneiden. In diesem Falle besteht absolut keine Gefahr. Dies ist keine Aufgabe der Feuerwehr, denn der Baum oder Ast kann ohne Zeitdruck von einer Fachfirma abgeschnitten werden.
Die Aufgabe der Feuerwehr ist es nur bei „Gefahr in Verzug“ einzuschreiten, d.h. es muss eine unmittelbare Gefahr für Menschen, Tiere oder größere Sachwerte bestehen!
Für Baumschnitte aller Art empfehlen wir Ihnen, sich an einschlägige Fachfirmen zu wenden:
glanz garten e.U. – Tel.: 0664 199 22 20
Bam1.at – Tel.: 0664 54 53 53 8
Sollte es doch passieren, dann:
In Österreich gibt es viele Notrufnummern, hier finden Sie eine Zusammenfassung der wichtigsten:
Seit 1. Jänner 2012 ist auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraße bei Staubildung die Rettungsgasse Pflicht!
Diese funktioniert jedoch nur dann, wenn sich alle Verkehrsteilnehmer daran halten und den Einsatzkräften eine schnelle und sichere Zufahrt zum Unfallort ermöglichen.
So bilden Sie die Rettungsgasse richtig:
Bilden Sie die Rettungsgasse, sobald auf Autobahnen oder Schnellstraßen der Verkehr ins Stocken gerät. Egal, ob Einsatzfahrzeuge bereits in der Nähe sind oder nicht.
Lenken Sie Ihr Fahrzeug zum Straßenrand und richten Sie es parallel zur Rettungsgasse aus. Halten Sie dabei ausreichend Sicherheitsabstand zum vorderen Fahrzeug.
Bei zwei Spuren:
Bei zweispurigen Autobahnen und Schnellstraßen fahren Sie auf der linken Spur so weit wie notwendig an den linken Straßenrand, auf der rechten Spur fahren Sie so weit wie notwendig an den rechten, um eine Gasse zu bilden. Benutzen Sie dabei auch erforderlichenfalls den Pannenstreifen. Das gilt für Autos genauso wie für Motorräder, Lkws und Busse.
Bei drei und mehr Spuren:
Bei drei- oder mehrspurigen Autobahnen und Schnellstraßen gilt dasselbe System. Alle Fahrzeuge auf der äußersten linken Spur fahren so weit wie notwendig nach links. Alle Fahrzeuge auf den anderen Spuren fahren so weit wie notwendig nach rechts, um eine Gasse zu bilden – erforderlichenfalls auch auf den Pannenstreifen.
Hier können Sie das Merkblatt herunterladen:
Es ist daher Ziel des Vorbeugenden Brandschutzes:
Nur ein ordnungsgemäß betriebener und wahrgenommener Vorbeugender Brandschutz in den Betrieben wird dazu beitragen, dass Brandfälle verhindert werden bzw. deren Auswirkungen keine Gefahren für Personen und Sachen darstellen. Der Vorbeugende Brandschutz muss die entsprechenden Voraussetzungen für die erfolgreiche Durchführung von Personenrettungs- und Brandbekämpfungsmaßnahmen schaffen.
Eine Vielzahl von bundes- und landesgesetzlichen Vorschriften beinhalten Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes. Der Gesetzgeber geht aber vermehrt dazu über, nicht mehr konkret Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes festzulegen, sondern Schutzziele vorzugeben. Hier am Beispiel der NÖ Bauordnung lässt sich klar erkennen, welche neuen Wege nunmehr der Gesetzgeber beschreitet.
Es heißt im § 43, Abs. 1, Zif. 2 „Brandschutz“:
Das Gebäude des Vorbeugenden Brandschutzes ruht auf drei tragenden Säulen:
Gesamtheit aller bautechnischen Maßnahmen zur Verhinderung von Brandentstehung und Brandausbreitung zur Rettung od. Selbstrettung von Personen zur Erleichterung der Brandbekämpfung
Gesamtheit aller organisatorischen Maßnahmen zur Verhütung eines Brandausbruches zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe zur Erleichterung der Brandbekämpfung
Gesamtheit aller betriebstechnischen Maßnahmen zur Verhütung eines Brandausbruches zur Durchführung der Ersten und Erweiterten Löschhilfe zur Erleichterung der Brandbekämpfung
Durch Maßnahmen des baulichen Brandschutzes, wie Brandabschnittsbildungen, Auswahl der Baustoffe und Bauteile, muss eine Brandausbreitung erschwert bzw. begrenzt werden. Weiters muß der bauliche Brandschutz auch das sichere Verlassen über entsprechende Flucht- und Rettungswege sicherstellen. Mit der Einrichtung eines betriebstechnischen Brandschutzes, wie z.B. Rauch- und Wärmeabzugsanlage, Brandmeldeanlage, selbsttätige Löschanlagen, müssen die Maßnahmen des baulichen und betrieblichen Brandschutzes unterstützt werden bzw. Defizite auf diesem Gebiet kompensiert werden.
Durch
werden diese Schutzziele des Vorbeugenden Brandschutzes im Betrieb umgesetzt.
Der Einsatzerfolg wird nicht ausschließlich durch das Leistungsvermögen der Einsatzkräfte erreicht, sondern entscheidend von Maßnahmen des Vorbeugenden Brandschutzes beeinflusst.
Gerade die Wertdichte in den Betrieben muss zu verstärkten Bemühungen auf dem Gebiete des Vorbeugenden Brandschutzes führen, um Schäden zu vermeiden. Der Vorbeugende Brandschutz darf keine lästige Verpflichtung für die Betriebe werden, sondern eine wesentliche Aufgabe und Pflicht, die der Erhaltung des Betriebes dient.
Er darf jedoch nicht so umfangreich wie baulich, technisch und organisatorisch möglich, sondern den gesetzlichen Bestimmungen entsprechend und den leistbaren Bedürfnissen des Betriebes angepasst betrieben werden.
Seit 1998 findet an jedem ersten Samstag im Oktober in ganz Österreich eine Sirenenprobe statt.
Österreich hat als eines der wenigen Länder in Europa sowohl ein flächendeckendes Sirenenwarnsystem als auch eine koordinierte Alarmierungsmöglichkeit über die Bundeswarnzentrale im Einsatz- und Koordinationscenter (EKC) des Innenministeriums. Diese Einrichtung ist für das von Bund und Ländern gemeinsam zu betreibende Warn- und Alarmsystem verantwortlich und zugleich Kontaktstelle für Katastrophen- und Krisenfälle im Ausland.
Informationen über die Massenmedien einschließlich des ORF sollen dafür sorgen, dass der Probealarm nicht mit einem echten Alarm verwechselt wird und besorgte Bürger die Notrufnummern blockieren. In diesem Zusammenhang wurde auch ein Informationsblatt erstellt. Die englische Fassung des Informationsblattes ist speziell für den Fremdenverkehrsbereich gedacht.
Die Sirenenprobe zwischen 12:00 und 12:45 sieht folgende vier Signale vor:
„PROBE“: zunächst sollen für 15 Sekunden die Sirenen „probeweise“ heulen.
„WARNUNG“: dann folgt ein drei Minuten anhaltender Dauerton, der im Ernstfall vor einer herannahenden Gefahr warnt. Hier sollte man in einer echten Krisensituation das Radio oder den Fernseher einschalten, um sich über die entsprechenden Verhaltensmaßnahmen zu informieren.
„ALARM“: ein 60 Sekunden dauernder, auf- und abschwellender Heulton bedeutet „Alarm“. Im Ernstfall wären hier schützenden Gebäude oder Räume aufzusuchen und die über Radio und Fernseher durchgegebenen Maßnahmen zu befolgen.
„ENTWARNUNG“: bedeutet der abschließende, eine Minute anhaltende Dauerton.
Entsprechende Zusatzinformationen erfolgen wieder über Hörfunk und Fernsehen.
Hier können Sie das Merkblatt herunterladen:
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